IGK Initiative Gewerbliche Kostensenkung

Stromsteuer für 2025 zurückholen.

Betriebe im Produzierenden Gewerbe und in der Land- und Forstwirtschaft bekommen 20 Euro je Megawattstunde zurück.

Antrag bis 31.12.2026 Verbrauchsjahr 2025

Erstattungsrechnung

Steht auf Ihrer Jahresabrechnung als Jahres- oder Gesamtverbrauch. Mehrere Zähler bitte addieren.

Berechnung der möglichen Erstattung
48,0 MWh mal 20,00 € je MWh960,00 €
abzüglich Sockelbetrag je Jahr250,00 €
Mögliche Erstattung710,00 €

Das ist der rechnerische Höchstbetrag, wenn Ihr Betrieb berechtigt ist und der gesamte Strom betrieblich genutzt wurde.

Stehen Ihnen die 20 Euro zu?

Fünf Fragen. Bei einem Nein sollten Sie erst klären lassen, ob der Antrag Sinn hat.

Stellen Sie etwas her, bauen Sie oder arbeiten Sie in Land- und Forstwirtschaft?

Zum Beispiel Bäckerei, Konditorei, Tischlerei, Glaserei oder Baugewerbe. Bei anderen Betrieben entscheidet die Einordnung nach Wirtschaftszweig.

Liegt dort der Schwerpunkt Ihres Betriebs?

Der Zoll ordnet Betriebe nach der überwiegenden Tätigkeit ein. Bei Mischbetrieben fragen Sie das Hauptzollamt oder Ihre Steuerberatung.

Steht auf Ihrer Stromrechnung die Stromsteuer, und war es der volle Satz?

Die Entlastung gibt es für Strom, der nachweislich zum Regelsteuersatz versteuert wurde.

Verbrauchen Sie mehr als 12.500 kWh im Jahr?

Darunter bleibt nach dem Sockelbetrag von 250 Euro nichts übrig.

Geht der Strom in den Betrieb und nicht in Ladesäulen für E-Fahrzeuge?

Strom für Elektromobilität ist von der Entlastung ausgenommen. Ladestrom zählt nicht mit.

So kommen Sie an das Geld

Die Reihenfolge ist wichtig, weil der erste Schritt am längsten dauert.

  1. ELSTER-Organisationszertifikat beantragen

    Ohne dieses Zertifikat kommen Sie nicht ins Zoll-Portal. Die Bearbeitung dauert laut Wirtschaftsförderung Altenkirchen bis zu zwei Wochen, deshalb beginnen Sie damit.

  2. Unternehmenskonto im Zoll-Portal anlegen

    Dort schalten Sie die Dienstleistung „Entlastung Energie/Strom für Unternehmen“ frei. Der Antrag läuft nur noch online, Papieranträge gibt es seit dem 1. Januar 2025 nicht mehr.

  3. Unterlagen bereitlegen

    Stromrechnungen mit ausgewiesener Stromsteuer, Jahresverbrauch 2025 und Ihre Bankverbindung.

  4. Antrag (Formular 1453) ausfüllen und absenden

    Sie tragen Strommengen und Bankverbindung ein und berechnen die Entlastung selbst. Ab 10.000 Euro Entlastung im Jahr kommt Formular 1139 (Beihilfen-Selbsterklärung) dazu.

  5. Auszahlung abwarten

    Laut Wirtschaftsförderung Altenkirchen überweist der Zoll bei richtigem Antrag ohne gesonderten Bescheid, meist nach mehreren Wochen bis wenigen Monaten.

Alles auf zwei Seiten zum Ausdrucken

Berechtigung, Rechenweg, Schritte und Unterlagenliste. Hängen Sie es ins Büro oder geben Sie es Ihrer Steuerberatung.

Leitfaden als PDF laden

PDF, 2 Seiten, Stand 16. Oktober 2026

Jedes Jahr an die Frist erinnern

Der Antrag gilt immer für ein Verbrauchsjahr. Wir schreiben Ihnen einmal im Jahr, bevor die Frist ausläuft.

Die Stromrechnung liegt ohnehin vor Ihnen.

Schicken Sie uns Ihre letzte Rechnung. IGK prüft unverbindlich, ob Ihr Strom- und Gaspreis noch passt.

Hinweise und Quellen

Stand: 16. Oktober 2026. Diese Seite informiert über die Steuerentlastung nach § 9b Stromsteuergesetz. Sie ersetzt keine Steuerberatung, und IGK stellt für Sie keine Anträge. Maßgeblich sind die Angaben des Zolls. Prüfen Sie vor dem Antrag, ob für Ihr Verbrauchsjahr dieselben Regeln gelten.