Stromsteuer für 2025 zurückholen.
Betriebe im Produzierenden Gewerbe und in der Land- und Forstwirtschaft bekommen 20 Euro je Megawattstunde zurück.
Antrag bis 31.12.2026 Verbrauchsjahr 2025
Stehen Ihnen die 20 Euro zu?
Fünf Fragen. Bei einem Nein sollten Sie erst klären lassen, ob der Antrag Sinn hat.
So kommen Sie an das Geld
Die Reihenfolge ist wichtig, weil der erste Schritt am längsten dauert.
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ELSTER-Organisationszertifikat beantragen
Ohne dieses Zertifikat kommen Sie nicht ins Zoll-Portal. Die Bearbeitung dauert laut Wirtschaftsförderung Altenkirchen bis zu zwei Wochen, deshalb beginnen Sie damit.
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Unternehmenskonto im Zoll-Portal anlegen
Dort schalten Sie die Dienstleistung „Entlastung Energie/Strom für Unternehmen“ frei. Der Antrag läuft nur noch online, Papieranträge gibt es seit dem 1. Januar 2025 nicht mehr.
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Unterlagen bereitlegen
Stromrechnungen mit ausgewiesener Stromsteuer, Jahresverbrauch 2025 und Ihre Bankverbindung.
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Antrag (Formular 1453) ausfüllen und absenden
Sie tragen Strommengen und Bankverbindung ein und berechnen die Entlastung selbst. Ab 10.000 Euro Entlastung im Jahr kommt Formular 1139 (Beihilfen-Selbsterklärung) dazu.
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Auszahlung abwarten
Laut Wirtschaftsförderung Altenkirchen überweist der Zoll bei richtigem Antrag ohne gesonderten Bescheid, meist nach mehreren Wochen bis wenigen Monaten.
Alles auf zwei Seiten zum Ausdrucken
Berechtigung, Rechenweg, Schritte und Unterlagenliste. Hängen Sie es ins Büro oder geben Sie es Ihrer Steuerberatung.
PDF, 2 Seiten, Stand 16. Oktober 2026
Die Stromrechnung liegt ohnehin vor Ihnen.
Schicken Sie uns Ihre letzte Rechnung. IGK prüft unverbindlich, ob Ihr Strom- und Gaspreis noch passt.
Hinweise und Quellen
Stand: 16. Oktober 2026. Diese Seite informiert über die Steuerentlastung nach § 9b Stromsteuergesetz. Sie ersetzt keine Steuerberatung, und IGK stellt für Sie keine Anträge. Maßgeblich sind die Angaben des Zolls. Prüfen Sie vor dem Antrag, ob für Ihr Verbrauchsjahr dieselben Regeln gelten.